Kostenerstattung für beihilfeberechtigte Patienten
Als Beihilfeberechtigter können Sie Ihre Klinik für eine stationäre Behandlung frei wählen. Es genügt eine Einweisung durch den Haus- oder Facharzt mit Angaben der Diagnose, des Krankenhauses und einer voraussichtlichen Dauer. Sie sollten allerdings mit Ihrer Beihilfestelle abstimmen, welche Kostenanteile durch diese abdeckt werden können. Bei Fragen rund um die Abrechnung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Patientenmanagements mit ihren Erfahrungen jederzeit zur Seite.